Serviceverträge Kleinkläranlagenwartung

Kanalarbeiten Paul Horstmann

Kleinkläranlagen können eine gleichwertige Abwasserreinigung im Vergleich zur zentralen Abwasserbeseitigung sicherstellen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kleinkläranlage ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird. Beim Betrieb der Kleinkläranlage muss deshalb vor allem auf die Eigenkontrolle und Wartung geachtet werden.

Bei serienmäßig hergestellten Kleinkläranlagen werden die Wartung und der Betrieb in der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik geregelt.

Länderspezifische Verordnungen schreiben den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb vor.

Betroffen von den Regelungen zur Wartung nach der Eigenüberwachungsverordnung sind alle Betreiber einer Kleinkläranlage, die häusliches Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser einleiten.

Regelmäßige Wartung für einen dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Kleinkläranlage



Damit Ihre Kleinkläranlage ihre Aufgaben dauerhaft und ordnungsgemäß erfüllt sind regelmäßige Wartungen unausweichlich. Wir als Fachunternehmen unterstützen Sie dabei und empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrags.

Durchführung der Wartungsarbeiten

Kanalarbeiten Paul Horstmann

Schlammspiegelmessung

Oft sind hier Kosteneinsparungen für die Betreiber zu erzielen.

Kanalarbeiten Paul Horstmann

Temperatur- und PH-Wert Ermittlung

Um gegebenenfalls Belüftungszeiten zu erhöhen oder die Schlammrückführung einzustellen.

Kanalarbeiten Paul Horstmann

Eingabe der Untersuchungsdaten

Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem zuständigen Behörde vorzulegen.



Damit Ihre Kleinkläranlage ihre Aufgaben dauerhaft und ordnungsgemäß erfüllt sind regelmäßige Wartungen unausweichlich. Wir als Fachunternehmen unterstützen Sie dabei und empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrags. Ein Wartungsvertrag kann für einen beliebigen Zeitraum abgeschlossen werden. Er beinhaltet in der Regel, je nach Anlagentyp, die 2-malige jährliche Sicht- und Funktionskontrolle, sowie die Überprüfung der Wasserprobe. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Kreis vorzulegen.

Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Für weitere Details sprechen Sie uns bitte an!

Wir beraten Sie persönlich und klären gemeinsam, wie die regelmäßige Wartung in Ihrem Fall aussehen kann. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Paul Horstmann GmbH, Hoest 18, 59320 Ennigerloh

Telefon:
02524 950855

FAX:
02524 950856

E-mail:
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Kleinkläranlagenwartungschafft Sicherheit zur Einhaltung der erforderlichen Grenzwerte